Aktueller Bezugszinssatz und Referenzzinssatz für die Zinszusatzreserve

Die Bundesbank hat den Bezugszinssatz (10-jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für Februar 2024 veröffentlicht. Er beträgt 2.711 %.

Der Referenzzinssatz zum 31.12.2023 für die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR) beträgt 1.57 %

Unter der Annahme eines konstant bleibenden Bezugszinssatzes würde der Referenzzinssatz zum 31.12.2024 bei 1.57 % liegen.

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ZZR-Referenzzinssatz bleibt auch zum 31.12.2023 bei 1,57%

Mit der Veröffentlichung des Bezugszinssatzes (10 jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für September 2023 durch die Bundesbank steht der Referenzzinssatz für die Berechnung der ZInszusatzreserve (ZZR) zum 31.12.2023  fest. Er beträgt wieder 1,57 % wie schon in den beiden Vorjahren. Die Berechnungsmethode des Referenzzinsatzes gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I vom 22.10.2018 (sogenannte Korridormethode) nutzt den Mittelwert des … Weiterlesen …

BGH sieht aktuelles Verfahren zur Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven als verfassungsgemäß an

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vom 1. August 2014 nicht verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung wurde am 27.06.2018 … Weiterlesen …

Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen

Unter dem Titel „Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen“ berichtete Bernd Heistermann am 11.10.2016 im Rahmen einer „DAV vor Ort – Rhein/Neckar/Saar“ Veranstaltung in Wiesloch über die Auswirkungen der ZZR auf die Lebensversicherer und aktuelle Überlegungen zur erträglicheren Gestaltung der ZZR. Den Vortrag finden Sie hier.

Lebensversicherungs­reformgesetz (LVRG) in Kraft getreten

Das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (kurz: Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) ist am 6.8.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit nun in Kraft getreten.
Mit einer Reihe von Änderungen soll das Gesetz die deutsche Lebensversicherung in Zeiten einer extremen Niedrigzinsphase sicherer machen, zum anderen soll es die Rechte der Verbraucher weiter verbessern.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

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