BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Zinszusatzreserve

Nach langem Warten hat das Bundesfinanzministerium mit Datum 14.9.2018 einen Referentenentwurf zur Anpassung der Deckungsrückstellungs-Verordnung für Lebensversicherer und Pensionsfonds vorgelegt. Es wird beabsichtigt, die Neufassung noch dieses Jahr in Kraft zu setzen, um die Berechnung der Deckungsrückstellung per 31.12.2018 bereits nach dem neuen Verfahren zu ermöglichen.

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Neuer Höchstrechnungszins – neue Produkte?

In der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 31.5.2016 steht es nun schwarz auf weiß. Der Höchstrechnungszins für die Reservierung von ab dem 1.1.2017 neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen mit Garantie fällt auf 0,9%. (–> zum Bundesgesetzblatt)

Damit ist das Rätselraten um den Einführungstermin und die Höhe der Absenkung beendet. Die Einwendungen von GDV, DAV und Verbraucherschützern waren nicht von Erfolg gekrönt.

Was die Senkung des Höchstrechnungszinses für die Produktentwicklung bei den Lebensversicherern bedeutet, soll im folgenden untersucht werden.

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