ZZR-Referenzzins zum 31.12.2024 verharrt bei 1,57%

Mit der Veröffentlichung des Bezugszinses (10 jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für September 2024 durch die Bundesbank steht der Referenzzins für die Berechnung der ZInszusatzreserve (ZZR) zum 31.12.2024  fest. Er beträgt wieder 1,57 % wie schon in den letzten Jahren.

Die Berechnungsmethode des Referenzzinses gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I vom 22.10.2018 (sogenannte Korridormethode) nutzt den Mittelwert der Bezugszinssätze der ersten neun Monate des laufenden Geschäftsjahres und die Jahresmittelwerte der davor liegenden 9 Jahre. Dabei wird durch einen Vergleich mit dem Referenzzzins des Vorjahres sichergestellt, dass die Abweichung sowohl nach unten als auch nach oben nicht zu groß wird. Der Referenzzins verharrt durch die Korridormethodik weiterhin bei 1,57%. Bei unverändertem Zinsniveau wird sich das auch erst ab 2027 ändern. Ab dann würde der Referenzzins den Korridor verlassen und wieder langsam steigen (vgl. Aktueller Bezugszins und Referenzzins für die Zinszusatzreserve).    

Konkret sieht die Berechnung des Referenzzinses (in %) für den 31.12.2024 wie folgt aus:

  • Wert gemäß §5 Absatz 3 Satz 4 DeckRV (9-Monatsmittel aktuelles Jahr *)) =
    (2,567 + 2,711 + 2,570 + 2,842 + 2,882 + 2,820 + 2,560 + 2,540 + 2,347) / 9 = 2,65.
  • Wert gemäß §5 Absatz 3 Satz 5 DeckRV (Mittelwert über 10 Jahre) =
    (0,87 + 0,51 + 0,85 + 0,96 + 0,23 – 0,19 + 0,09 + 2,02 + 3,02+ 2,65) / 10 = 1,1010.
  • Erste Differenz gemäß §5 DeckRV Absatz 3 Satz 6 (Mittelwert abzgl. alter Referenzzins) =
    1,1010 – 1,57 = -0,4700 aufgerundet auf die nächsthöhere zweite Nachkommastelle = -0,47
  • Zweite Differenz gemäß §5 DeckRV Absatz 3 Satz 6 = 9% * 2,65 – 9% * 1,57 = 0,0972 aufgerundet auf die nächsthöhere zweite Nachkommastelle = 0,10
  • Die Vorzeichen beider Differenzen sind nicht identisch, daher bleibt der Referenzzins unverändert zum Vorjahr bei 1,57.

*) Der Jahresmittelwert wird gemäß §5(3) Satz 3 DeckRV auf zwei Stellen hinter dem Komma aufgerundet. Dabei wird hier „aufrunden“ als „aufrunden von der Null weg“ interpretiert (vgl. BaFin-Erläuterungen zur ZZR-Berechnung).

Quelle Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätze: Deutsche Bundesbank