Referenzzinsatz für die ZZR zum 31.12.2022 beträgt 1,57%

Mit der Veröffentlichung des Bezugszinssatzes (10 jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für September 2022 durch die Bundesbank steht der Referenzzins für die Berechnung der ZInszusatzreserve (ZZR) zum 31.12.2022  fest. Er beträgt 1,57 % wie im Vorjahr.

Die Berechnungsmethode des Referenzzinsatzes gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I vom 22.10.2018 (sogenannte Korridormethode) nutzt den Mittewert des Bezugszinssätze der ersten neun Monate des laufenden Geschäftsjahres und die Jahresmittelwerte der davor liegenden 9 Jahre. Dabei wird durch einen Vergleich mit dem Referenzzzinssatz des Vorjahres sichergestellt, dass die Abweichung sowohl nach unten als auch nach oben nicht zu groß wird.

Konkret sieht die Berechnung für den 31.12.2022 wie folgt aus:

  • Wert gemäß §5 Absatz 3 Satz 4 DeckRV (9-Monatsmittel aktuelles Jahr *)) =
    (0,459 + 0,791 + 1,197 + 1,732 + 1,860 + 2,176 + 1,654 + 2,424 + 3,072) / 9 = 1,71.
  • Wert gemäß §5 Absatz 3 Satz 5 DeckRV (Mittelwert über 10 Jahre) =
    (1,96 + 1,42 + 0,87 + 0,51 + 0,85 + 0,96 + 0,23 – 0,19 + 0,09 + 1,71) / 10 = 0,8410.
  • Erste Differenz gemäß §5 DeckRV Absatz 3 Satz 6 (Mittelwert abzgl. alter Referenzzins) =
    0,8410 – 1,57 = -0,729 aufgerundet auf die nächsthöhere zweite Nachkommastelle = -0,73
  • Zweite Differenz gemäß §5 DeckRV Absatz 3 Satz 6 = 9% * 1,71 – 9% * 1,57 = 0,0126 aufgerundet auf die nächsthöhere zweite Nachkommastelle = 0,02
  • Die Vorzeichen beider Differenzen sind nicht identisch, daher bleibt der Referenzzins unverändert zum Vorjahr.

*) Der Jahresmittelwert wird gemäß §5(3) Satz 3 DeckRV auf zwei Stellen hinter dem Komma aufgerundet. Dabei wird hier „aufrunden“ als „aufrunden von der Null weg“ interpretiert (vgl. BaFin-Erläuterungen zur ZZR-Berechnung).

Quelle Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätze: Deutsche Bundesbank