Neuer Höchstrechnungszins – neue Produkte?

In der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 31.5.2016 steht es nun schwarz auf weiß. Der Höchstrechnungszins für die Reservierung von ab dem 1.1.2017 neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen mit Garantie fällt auf 0,9%. (–> zum Bundesgesetzblatt)

Damit ist das Rätselraten um den Einführungstermin und die Höhe der Absenkung beendet. Die Einwendungen von GDV, DAV und Verbraucherschützern waren nicht von Erfolg gekrönt.

Was die Senkung des Höchstrechnungszinses für die Produktentwicklung bei den Lebensversicherern bedeutet, soll im folgenden untersucht werden.

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