Aktueller Bezugszinssatz und Referenzzinssatz für die Zinszusatzreserve

Die Bundesbank hat den Bezugszinssatz (10-jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für März 2024 veröffentlicht. Er beträgt 2.57 %.

Der Referenzzinssatz zum 31.12.2023 für die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR) beträgt 1.57 %

Unter der Annahme eines konstant bleibenden Bezugszinssatzes würde der Referenzzinssatz zum 31.12.2024 bei 1.57 % liegen.

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ZZR-Referenzzinssatz bleibt auch zum 31.12.2023 bei 1,57%

Mit der Veröffentlichung des Bezugszinssatzes (10 jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für September 2023 durch die Bundesbank steht der Referenzzinssatz für die Berechnung der ZInszusatzreserve (ZZR) zum 31.12.2023  fest. Er beträgt wieder 1,57 % wie schon in den beiden Vorjahren. Die Berechnungsmethode des Referenzzinsatzes gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I vom 22.10.2018 (sogenannte Korridormethode) nutzt den Mittelwert des … Weiterlesen …

Aktuarielle Survivalanalyse – eine moderne Methode zur Ermittlung von Ausscheide­wahrscheinlichkeiten

Auf dem Treffen von „DAV vor Ort“ im qx-Club Wiesbaden am 8. März 2017 stellten Kai Kaufhold von Ad Res und Bernd Heistermann die aktuarielle Survivalanalyse als Alternative zu klassischen Bestandsanalysen bei Personenversicherern (Leben, Pension und Kranken) vor. Aktuarielle Survivalanalysen ermöglichen die gemeinsame Modellierung von unterschiedlichen Einflussfaktoren auf die Sterblichkeit, das Storno, BU-Raten oder andere … Weiterlesen …

Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen

Unter dem Titel „Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen“ berichtete Bernd Heistermann am 11.10.2016 im Rahmen einer „DAV vor Ort – Rhein/Neckar/Saar“ Veranstaltung in Wiesloch über die Auswirkungen der ZZR auf die Lebensversicherer und aktuelle Überlegungen zur erträglicheren Gestaltung der ZZR. Den Vortrag finden Sie hier.

Neuer Höchstrechnungszins – neue Produkte?

In der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 31.5.2016 steht es nun schwarz auf weiß. Der Höchstrechnungszins für die Reservierung von ab dem 1.1.2017 neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen mit Garantie fällt auf 0,9%. (–> zum Bundesgesetzblatt)

Damit ist das Rätselraten um den Einführungstermin und die Höhe der Absenkung beendet. Die Einwendungen von GDV, DAV und Verbraucherschützern waren nicht von Erfolg gekrönt.

Was die Senkung des Höchstrechnungszinses für die Produktentwicklung bei den Lebensversicherern bedeutet, soll im folgenden untersucht werden.

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Lebensversicherungs­reformgesetz (LVRG) in Kraft getreten

Das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (kurz: Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) ist am 6.8.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit nun in Kraft getreten.
Mit einer Reihe von Änderungen soll das Gesetz die deutsche Lebensversicherung in Zeiten einer extremen Niedrigzinsphase sicherer machen, zum anderen soll es die Rechte der Verbraucher weiter verbessern.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

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