Reform der Zinszusatzreserve tritt in Kraft

Die Verordnung zur Änderung der Deckungsrückstellungs-Verordnung und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung  vom 10.10.2018 ist in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 22.10.2018 veröffentlicht worden.  Damit treten die neuen Regeln zur Berechnung der Zinszusatzreserve rechtzeitig für eine Anwendung zum 31.12.2018 in Kraft. Die Verordnung wurde gegenüber dem Referentenentwurf nochmals geringfügig geändert, um Klarheit bei den Berechnungsvorschriften herzustellen.

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BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Zinszusatzreserve

Nach langem Warten hat das Bundesfinanzministerium mit Datum 14.9.2018 einen Referentenentwurf zur Anpassung der Deckungsrückstellungs-Verordnung für Lebensversicherer und Pensionsfonds vorgelegt. Es wird beabsichtigt, die Neufassung noch dieses Jahr in Kraft zu setzen, um die Berechnung der Deckungsrückstellung per 31.12.2018 bereits nach dem neuen Verfahren zu ermöglichen.

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Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen

Unter dem Titel „Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen“ berichtete Bernd Heistermann am 11.10.2016 im Rahmen einer „DAV vor Ort – Rhein/Neckar/Saar“ Veranstaltung in Wiesloch über die Auswirkungen der ZZR auf die Lebensversicherer und aktuelle Überlegungen zur erträglicheren Gestaltung der ZZR. Den Vortrag finden Sie hier.