BGH sieht aktuelles Verfahren zur Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven als verfassungsgemäß an

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vom 1. August 2014 nicht verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung wurde am 27.06.2018 … Weiterlesen …

Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen

Unter dem Titel „Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen“ berichtete Bernd Heistermann am 11.10.2016 im Rahmen einer „DAV vor Ort – Rhein/Neckar/Saar“ Veranstaltung in Wiesloch über die Auswirkungen der ZZR auf die Lebensversicherer und aktuelle Überlegungen zur erträglicheren Gestaltung der ZZR. Den Vortrag finden Sie hier.

Neuer Höchstrechnungszins – neue Produkte?

In der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 31.5.2016 steht es nun schwarz auf weiß. Der Höchstrechnungszins für die Reservierung von ab dem 1.1.2017 neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen mit Garantie fällt auf 0,9%. (–> zum Bundesgesetzblatt)

Damit ist das Rätselraten um den Einführungstermin und die Höhe der Absenkung beendet. Die Einwendungen von GDV, DAV und Verbraucherschützern waren nicht von Erfolg gekrönt.

Was die Senkung des Höchstrechnungszinses für die Produktentwicklung bei den Lebensversicherern bedeutet, soll im folgenden untersucht werden.

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Lebensversicherungs­reformgesetz (LVRG) in Kraft getreten

Das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (kurz: Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) ist am 6.8.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit nun in Kraft getreten.
Mit einer Reihe von Änderungen soll das Gesetz die deutsche Lebensversicherung in Zeiten einer extremen Niedrigzinsphase sicherer machen, zum anderen soll es die Rechte der Verbraucher weiter verbessern.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

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