In der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 31.5.2016 steht es nun schwarz auf weiß. Der Höchstrechnungszins für die Reservierung von ab dem 1.1.2017 neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen mit Garantie fällt auf 0,9%. (–> zum Bundesgesetzblatt)
Damit ist das Rätselraten um den Einführungstermin und die Höhe der Absenkung beendet. Die Einwendungen von GDV, DAV und Verbraucherschützern waren nicht von Erfolg gekrönt.
Was die Senkung des Höchstrechnungszinses für die Produktentwicklung bei den Lebensversicherern bedeutet, soll im folgenden untersucht werden.
Risikotechnisch ist die Senkung des Höchstzinses nur konsequent. In der derzeitigen Kapitalmarktsituation kann kaum jemand mehr ohne Risiko höhere Erträge über lange Laufzeiten mit Garantie versprechen. Es sei denn, er verfügt über erhebliche Sicherheitsmittel.
Über die kurze Zeit, die zur Umsetzung bleibt, können die Aktuare und Marketingabteilungen in den Unternehmen nur „stöhnen“ und sich Hilfe suchen.
Es ist diesmal nämlich nicht damit getan, einfach nur den Zins in den Formeln für die Beitrags- und Rückstellungsberechnung auszutauschen. Um den Beitragserhalt für den Kunden sicherzustellen – und das ist Voraussetzung für die Erfüllung regulatorischer Vorgaben, z.B. bei Riesterprodukten – so muss die Produktkalkulation von Grunde auf neu überdacht werden. Insbesondere die einkalkulierten Kosten sind zu überprüfen. Dies zeigt zum Beispiel die folgende Grafik anschaulich.
Quelle: Eigene Berechnungen ohne Berücksichtigung von Risikokosten
Die Gesamtkostenbelastung in % des Bruttobeitrages eines zum Beispiel 15 Jahre laufenden Sparvertrages darf bei einem Rechnungszins von 0,9% nämlich nicht über 7% p.a. liegen, um den Beitragserhalt sicherzustellen, dabei sind ggf. anfallende Kosten für die Risikotragung noch nicht einmal berücksichtigt. Bei einem Vertrag mit 4% Rechnungszins waren das noch über 25%. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Branche in 2015 rund 2,032 Mrd.€ laufende Verwaltungskosten und 7,158 Mrd.€ Abschlusskosten bei einer Beitragseinnahme von 88,000 Mrd.€ zu stemmen hatte (vgl. Zahlenwerk des GDV) , was einem Betriebskostensatz von 10,4% entspricht, so ist das Dilemma erkennbar. Unter den gegenwärtigen Prämissen von Rechnungszins und realistischen Kostenannahmen lassen sich eigentlich nur noch langlaufende Verträge über 22 Jahre Dauer verkaufen, was wiederum unrealistisch ist, da ein Großteil der Kunden mit signifikanten Sparmöglichkieten 50 Jahre und älter sind. Neben Kostensenkungsprogrammen insbesondere im Vertrieb, die Zeit brauchen und nicht ohne Probleme ablaufen können, ist damit jetzt auch eine verstärkte Innovationsfähigkeit bei der Produktentwicklung gefragt. Zum Beispiel durch eine stärkere Betonung der Risikoelemente in einem Vertrag (Todesfall- und BU-Schutz), so dass die Sparprämie im Gesamtbeitrag und der Gesamtleistung des Vertrages an Bedeutung verliert. Ein Bruttobeitragserhalt wird bei einem Produkt mit hohem Risikoanteil nicht erwartet. Alternativ könnten neue Kostensysteme (z.B. in % des angesparten Kapitals) eingeführt werden, die sich an der Kostenbelastung von Fonds orientieren. Dies bedeutet natürlich erhebliche Einschränkungen bei der Gewährung von Abschlussprovisionen.
All das kommt schon fast der Quadratur des Kreises gleich und stellt die gegenwärtige Produktlandschaft und das Geschäftsmodell der Lebensversicherer in Frage. Aber vielleicht wäre es ja auch hilfreich, über ganz neue Produktansätze nachzudenken, die zwar die formalen Garantien abschaffen, aber über einen kollektiven Ansatz beim Sparen wesentliche Teile der alten Produktwelt (gute Performance, fairer Ausgleich über die Generationen, Glättung der Ergebnisse) bewahren können. Mit andren Worten etwas zwischen dem individualisierten Fondssparen, bei dem ich genau meinen gerechten individuellen Ertrag erhalte, und dem anderen Extrem, einem Vertrag, der durch garantierte Rückkaufswerte und Ablaufleistungen in ein vertrags-, aufsichtsrechliches und Solvabilitäts-Korsett gezwängt ist. Ideen dazu gibt es. Hier bedarf es allerdings eines mutigen Versicherers und seiner Vertriebskräfte mit einer solchen Produktidee in den Markt zu gehen und die Grenzen des Machbaren zu verschieben. So könnte neben Fischen (Fondsprodukten) und Landtieren (Garantieprodukte) vielleicht die neue Art der Vögel (Kollektivsparsysteme mit Ausgleich) wachsen.
Auch im Bereich der Risikoprodukte ist der deutsche Versicherungsmarkt noch nicht am Ende der Entwicklung. Hier gibt es noch viel Raum für kreative Weiterentwicklungen zum Beispiel bei Gruppendeckungen. Vorbilder hierfür finden sich in angelsächsischen Ländern und auch das Rechtsgutachten für das BMAS zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ zeigt hier Ansatzpunkte auf. Die Durchdringung des Marktes mit Invaliditäts- und Todesfallabsicherungen ist in Deutschland immer noch sehr gering. So schätzt z.B. die Schweizer Rück in Ihrem Report „Customers for Life“ aus 2010, dass die Lücke im Todesfallschutz für Arbeitnehmer in Deutschland rund 110.000 € beträgt. Aber auch hier ist der Mut zur Einführung neuer Konzepte derzeit noch gering, weil dies eine Kannibalisierung der teuren (im Sinne von Vertriebskosten) Einzeldeckungen bedeuten könnte. Um im Bereich der Gruppenrisikoversicherung voranzukommen, wäre es natürlich auch vernünftig, die biometrischen Erfahrungsdaten in den Unternehmen mit modernen Methoden der statistischen Analyse neu anzuschauen. Hier dürften noch manche interessante Erkenntnis und daraus abgeleitete Produktideen schlummern.